Der NADA Pflegeservice ist ein privater ambulanter Pflegedienst aus der Landeshauptstadt Magdeburg. Unsere Aufgaben liegen in der Pflege, Betreuung und Versorgung von kranken und pflegebedürftigen Menschen jeden Alters.
Dieser Verantwortung stellen wir uns mit unserem Können, unserer Erfahrung, mit Engagement, Herz und viel Humor. Gute Pflege braucht ein gutes Umfeld und ein freundliches Arbeitsklima.
Für unseren renommierten im Raum Magdeburg arbeitenden Pflegedienst suchen wir:
Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie einen Vorstellungstermin:
Nadine Lübek-Göthling: 0163 - 745 44 37
Oder senden Sie uns eine E-Mail unter: info@nada-pflege.de
Sie können uns natürlich auch schreiben oder persönlich vorbeischauen:
NADA Pflegeservice GmbH
Alt Ottersleben 54
39116 Magdeburg
Wir freuen uns auf Sie!
Auch ambulante Pflegehilfskräfte (m/w/d) / (Ambulante/r Pfleger/in) werden in unserem Pflegedienst gesucht! Kontaktieren Sie uns einfach!
Einen Zugang zur Pflegeausbildung haben alle Schülerinnen und Schüler mit einem mittleren Schulabschluss oder einer anderen erfolgreich abgeschlossenen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung.
Für Schülerinnen und Schüler mit einem 9-jährigen Hauptschulabschluss bietet eine Pflegehelferinnen- und Pflegehelferausbildung bzw. Pflegeassistenzausbildung, die bestimmten Anforderungen genügen muss, einen Einstieg. Bei einer Entscheidung nach erfolgreichem Abschluss für eine weitergehende Ausbildung zur Pflegefachkraft erfolgt auf Antrag der Auszubildenden bzw. des Auszubildenden eine Verkürzung der Ausbildungszeit um ein Drittel.
Anstelle der Pflegehelfer- oder Pflegeassistenzausbildung eröffnet auch die Kombination aus Hauptschulabschluss und einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer Mindestdauer von 2 Jahren den Zugang zur Pflegeausbildung.
Da in der Pflege eng mit Menschen gearbeitet wird, kann der Beruf nur durch Personen ausgeübt werden, die nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sind und sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt. Für den Nachweis verlangen ausbildende Einrichtungen in der Regel vor Beginn der Ausbildung ein aktuelles Gesundheitszeugnis und unter Umständen auch ein amtliches Führungszeugnis.
Für das Gesundheitszeugnis prüft eine Arbeitsmedizinerin oder ein Arbeitsmediziner, ob gesundheitliche Einschränkungen vorliegen und ob z. B. aufgrund von Schwächen oder einer Sucht die Berufsfähigkeit ausgeschlossen ist.
Wer nach Abschluss der Ausbildung die beantragte Berufsbezeichnung führen will, muss zudem über die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.
Ob ein Beruf in der Pflege der richtige ist, kann am besten jeder selbst beurteilen. Als „Faustformel“ kann sich jeder an der Ausbildung Interessierte daran orientieren, ob die folgenden Fragen mit „Ja“ beantworten können:
Eine Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz dauert drei Jahre als Vollzeitausbildung. Wird sie als Teilzeitausbildung durchgeführt, kann sie bis zu fünf Jahre dauern.
Auf Antrag kann die Ausbildung verkürzt werden, indem eine andere erfolgreich abgeschlossene Ausbildung oder erfolgreich abgeschlossene Teile einer anderen Ausbildung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit auf bis zu zwei Drittel der Ausbildungsdauer angerechnet werden.
Die Ausbildung ist auf Antrag um ein Drittel ihrer Dauer zu verkürzen bei einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung in Assistenz- und Helferberufen der Pflege, die bestimmten Mindestanforderungen genügt, die von den Konferenzen der Arbeits- und Sozialminister bzw. der Gesundheitsminister der Länder festgelegt wurden.