Nach Krankheiten oder bei Altersbeschwerden fällt es zunehmend schwerer, Arbeiten im Haushalt allein zu bewältigen. Diese Hausarbeiten sind auch nicht Bestandteil der Grund- oder Behandlungspflege, sondern werden als Hauswirtschaftshilfe oder hauswirtschaftliche Versorgung abgerechnet.
Die Kosten für die hauswirtschaftliche Versorgung werden übernommen:
Zu den hauswirtschaftlichen Leistungen gehören u.a.