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NADA - ambulante Pflege

Informationen zur ambulanten Pflege


Professionelle ambulante Pflege kostet Geld.

Die Leistungen und die Übernahme der Kosten sind weitestgehend durch die Sozialgesetzbücher (SGB) geregelt. Die Leistungen der Ambulanten Pflege werden in der Regel durch die Krankenkassen, die Pflegeversicherungen oder durch den Sozialhilfeträger abgedeckt. Ergänzend ist natürlich auch die Übernahme von Kosten für Serviceleistungen aus eigenen Mitteln möglich.

Die Zuordnung und Höhe der Leistungen können für den Nichteingeweihten zum Teil sehr verwirrend wirken. Zudem sind die Preise für die Leistungen je Bundesland unterschiedlich. Wir helfen Ihnen bei der Wahl der Finanzierungsmöglichkeiten, wir unterstützen Sie beim Ausfüllen der Anträge und beraten Sie bei der Auswahl von Hilfsmitteln.

SGB V

Leistungen der Krankenkasse nach dem Sozialgesetzbuch SGB V – Fünftes Sozialgesetzbuch

SGB XI

Leistungen der Pflegekasse nach SGB XI – Elftes Sozialgesetzbuch

SGB XII

Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch SGB XII – Zwölftes Sozialgesetzbuch

Selbstzahler

Selbstzahler / Privatfinanzierte Leistungen