• 0163 7454437
  • info@nada-pflege.de

Ambulante Pflege - Leistungen der Krankenkasse

Leistungen der Krankenkasse nach dem Sozialgesetzbuch SGB V – Fünftes Sozialgesetzbuch


Die Kosten für die Behandlungspflege übernehmen die Krankenkassen. Die Leistungen der Behandlungspflege, welche die medizinische Behandlung absichern sollen, werden vom Arzt verordnet und bei der Krankenkasse beantragt.

Von den Krankenkassen werden u.a. folgende Kosten übernommen:

  • Häusliche Krankenpflege / Behandlungspflege, z.B. die Verabreichung und Überwachung von Medikamenten und Injektionen, das Anlegen und Wechseln von Verbänden
  • Krankenhausvermeidungspflege

Die Preise für diese Leistungskomplexe sind je Bundesland verschieden.